Schneeräumen in der Stadt Baumholder

Da aufgrund des diesjährigen mal wieder schneereichen Winters immer mehr Beschwerden von Seiten der Einwohner an die Stadt Baumholder herangetragen werden, sieht sich diese veranlasst, einige Punkte hinsichtlich Schneeräumpflicht aufzuklären:

Die Reinigungspflicht der Bürger erstreckt sich laut Satzung auf die Fläche des Grundstücks, Bürgersteige und vorgelagerter Straßenabschnitte bis zur Mitte der Fahrbahn. Daher besteht kein Anspruch auf Schneeräumung durch die Stadt, da die Schneeräumung eine freiwillige städtische Leistung ist. Außerdem kann kann das Räumfahrzeug auch nur an solche Stellen gelangen, die nicht durch parkende Autos zugestellt werden oder zu eng sind. Ebenso verhält es sich mit Sackgassen. Diese dürfen überhaupt nicht angefahren werden, da immer nur ein Fahrer auf dem Fahrzeug sitzt und einer alleine nicht rückwärts fahren darf.

Da die komplette Straßenreinigungssatzung wesentlich umfangreicher ist, ist dies hier nur ein kleiner Auszug davon. Die Satzung komplett können Sie auf unserer Homepage www.baumholder.de unter der Rubrik „Unsere Stadt, Aktuelles“ nachlesen oder im Stadtbüro zu den Öffnungszeiten einsehen.